Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N beantragt
Das Landgericht Düsseldorf hat hier nun eine Anhörung auf den 22. Dezember gelegt. Und jetzt wird es spannend – eine Anhörung kann aus zwei Gründen anberaumt werden: einmal, wenn das Gericht Zweifel an dem Antragsgrund hat, oder, wenn eine Schutzschrift vorliegt. Auch beim ersten Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung eine Schutzschrift hinterlegt, welche allerdings nicht ausreichend war, um das Gericht von einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung abzuhalten. Nun liegt die Sache aber anders, das Galaxy Tab 10.1N ist augenscheinlich so gestaltet worden, dass eine Verletzung des “berühmten” europäischen Geschmacksmusters nicht mehr klar auf der Hand liegt, dazu wird Samsung diesmal eine ausführliche Schutzschrift hinterlegt haben, die mit großer Sicherheit genau auf einen etwaigen Antrag Apples ausgerichtet war.
Das Gericht wird entscheiden müssen, wo genau die Grenze liegt. Wann ist das Geschmacksmuster noch verletzt, wie weit geht der Schutz. Samsung hat in meinen Augen einen Antrag von Apple provoziert um auszutesten, wo (deutsche) Gerichte die Grenze ziehen, und wie weit man sich dem Geschmacksmuster nähern kann, ohne eine einstweilige Verfügung zu riskieren.
Quelle: AllaboutSamsung







