Der inhalt dieses Threads wurde von Kati Klockenkämper zusammengestellt!!
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AZ: OLG Hamm / 2 Ss OWi 1005/02
Telefonieren etc. im Auto
Nicht nur das Telefonieren am Steuer begründet eine Ordnungswidrigkeit.
Auch wer im Auto sein Handy in der Hand hält, um beispielsweise SMS, Telefonnummern oder Notizen abzulesen, muss mit einem Bußgeld (30 Euro) rechnen.
Laut Straßenverkehrsordnung ist dem Fahrzeugführer jede Benutzung des Handys untersagt, sofern er dafür das Gerät "aufnimmt oder hält". Dabei ist es unerheblich was er damit tut.
Zudem gilt dies für alle Fahrzeugführer und somit auch zum Beispiel für Fahrradfahrer.
Übrigens: In Polen müssen dafür bis zu 1.250 Euro geblecht werden. In Österreich und Portugal sind 25 Euro fällig, in Frankreich 35 Euro, in Dänemark 45 Euro, in der Schweiz circa 60 Euro und in Italien 125 Euro. Spitzenreiter sind Norwegen und Spanien mit je 600 Euro.
Vom Recht aufs eigene Bild
Durch die vielen Fotohandys mit eingebauten Kameras werden oft Bilder von meist intimen Situationen gemacht und ins Internet gestellt.
Generell darf alles fotografiert werden, was nicht die Persönlichkeitsrechte des Fotografierten verletzt, denn wer sich in der Öffentlichkeit zeigt, darf dabei auch fotografiert werden. Aber bei Bildern innerhalb der eigenen Privatsphäre, (Wohnzimmer, aber auch Dusche im Schwimmbad etc.) verhält es sich anders. Fotografiert werden darf zwar, diese dürfen aber nur mit Genehmigung des Abgebildeten veröffentlicht werden, denn das Recht am eigenen Bild ist durch das Kunsturhebergesetz ("Recht am eigenen Bild) geschützt.
Gegen unerlaubt veröffentlichte Bilder kann man vorgehen und den Provider oder den Betreiber der Web-Site durch einen Anwalt mit Fristsetzung zur Entfernung des Bildes abmahnen lassen.
Handy geklaut?
Verhaltenstipps:
Sofort die Karte beim Netzbetreiber sperren lassen. Dazu braucht man folgende Daten: Handyrufnummer, SIM-Kartennummer, Kundennummer oder Kundenkennwort.
T-D1 (01803-302202), D2 Vodafon (0800-1721212), E-Plus (0177-1000), o2 (0179-55222) oder (0180-5624357)
Jedes Mobiltelefon kann durch seine Imei-Nummer identifiziert werden. (*#06# im handy eingeben, dann seht ihr die Imei Nummer)
Ersatz-Karte um wieder telefonieren zu können. Diese kann beim Provider bestellt werden.
Und: Anzeige erstatten bei der oertlichen Polizeibehoerde oder Staatsanwaltschaft. Geht bei einigen Polizeibehoerden sogar per e-mail!
Um die nötigen Handy-Daten bei einer Verlustmeldung möglichst immer griffbereit zu haben, sollte man einen Zettel mit den oben geannten Daten griffbereit haben.
Bundesgerichtshof 2 BGs 42/01
Verlangen von Strafverfolgungsbehörden geografische Daten des Mobiltelefons mitzuteilen
Leitsatz des Gerichts:
Die Strafverfolgungsbehörden können im Rahmen einer nach §§ 100a, 100b StPO angeordneten Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation mit einem Mobiltelefon von dem Netzbetreiber die Bereitstellung von Informationen darüber, in welcher Funkzelle sich das Telefon befindet, auch dann verlangen, wenn mit diesem nicht telefoniert wird.
Kündigung des Mobilfunkvertrages - kein Empfang
Bei dem Versuch einen Mobilfunkvertrag aufgrund mangelnden Empfangs berufen sich die meisten Mobilfunkbetreiber auf ein Urteil des AG Düsseldorf vom 15.10.1998. Darin heißt es: "Der Kunde hat kein außerordentliches Kündigungsrecht, auch wenn an seinem geplanten wichtigsten Einsatzort eine schlechte Netzabdeckung herrscht." In diesem Urteil wird vorausgesetzt, dass der Kunde über die technischen Grenzen informiert ist, da es allgemein bekannt sei, daß der Mobilfunk nicht flächendeckend eine lückenlose Versorgung zur Verfügung stelle.
Bundesgerichtshof III ZR 54/02
Lastschriftverfahren bei Providern
Die Klausel eines Mobilfunkdienstleisters, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, an einem Lastschriftverfahren teilnehmen müssen, ist zulässig, wenn der Einzug vom Konto erst 5 Tage nach Eingan der Rechnung erfolgt.
Es soll dabei gewährleistet werden, dass dem Kunden zwischen Rechnungszugang und dem Einzug des Betrages ausreichend Zeit verbleibt die Rechnung zu
prüfen und gegebenenfalls sein Girokonto zu decken.
OLG Köln 6 U 125/01
Werbung mit Kundendaten
Die Klausel "ich willige ein, dass die oben angegebenen Daten für Zwecke der Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung verarbeitet oder genutzt werden" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters sind ungültig.
Ihr könnt sie also ohne Probleme aus dem Vertrag streichen.
AG Leipzig 9 C 12621/02
Fristlose Kündigung
Ein Mobilfunkvertrag kann in dem Fall fristlos gekündigt werden, wenn es dem Nutzer des Vertrages über Monate hinweg nicht möglich ist, in fremde Netze zu telefonieren und SMS zu versenden
AG Frankfurt/Oder 2 C 307/00
Kündigung des Handy-Vertrages bei zweimaliger Falschabrechnung möglich
Ein Mobilfunkvertrag, der für Jahre abgeschlossen wurde, kann bereits gekündigt werden, wenn die ersten beiden monatlichen Abrechnungen falsch sind.
In dem konkreten Fall hatte ein Vertragskunde laut Rechnung einen Vorschuss auf die Grundgebühren zahlen sollen. Außerdem war das versprochene Startguthaben in der zweiten Rechnung nicht mehr fortgeschrieben worden.
Neuer Bußgeldkatalog ab 01.April
Ab dem 01.04.2004 erhöhen sich in einigen Bereichen die Bußgelder. Mit dem Handy im Auto telefonieren ohne dabei eine Freisprech-Einrichtung zu benutzen (siehe oben), kostet dann 40 statt der bisherigen 30 Euro. Außerdem gibt es zusätzlich künftig einen Punkt in Flensburg, weil das Telefonieren im Auto als vorsätzliches Vergehen gewertet wird.
Für telefonierende Radfahrer erhöht sich die Buße von 15 auf 25 Euro.
7 U 214/99 OLG Frankfurt/M.
Suche nach Mobiltelefon während der Fahrt
Wer am Steuer seines Pkw sitzt und während der Fahrt auf dem Fahrzeugboden nach einem heruntergefallenen Handy sucht, handelt dadurch grob fahrlässig und genießt nach einem so verursachten Unfall keinen Versicherungsschutz.
6 U 63/00 OLG Köln
Restguthaben im Mobilfunkbereich
Die Klausel: "Im Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf dem Guthabenkonto bestehende Guthaben verfallen, es sei denn, die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch T-Mobil aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen, durch den Kunden auf Grund eines von T-Mobil zu vertretenden Umstands oder durch den Kunden gem. Ziff. 13.2 dieser Bedingungen", in den AGB eines Anbieters von Telefondienstleistungen im Mobilfunkbereich benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist somit unwirksam.
6 U 68/01 OLG Frankfurt
Simlock
Das Entfernen der Sim-Lock-Sperre in Mobiltelefonen und der Verkauf solcher Handys ohne Zustimmung des Markeninhabers ist eine Markenverletzung.
6 U 206/02 OLG Köln
Schäden durch Flug
Bei Schäden an Gegenständen, deren Beförderung im aufgegebenen Gepäck nicht von vorneherein als nachlässig anzusehen ist, haftet die Fluggesellschaft für ihr fahrlässiges Verhalten.
Wenn zum Beispiel der Koffer auf dem Gepäckwagen nur unzureichend befestigt war und beim Herunterfallen ein darin verstautes Handy Schaden nimmt, muß die Airline für die Folgen dieser Panne bei der Beförderung aufkommen.
333 Ss 38/01 Owi OLG Celle
Fahrverbot
Ein Autofahrer, der im Auto ohne eine Freisprechanlage telefoniert und dabei eine rote Ampel übersieht, muss mit einem Fahrverbot rechnen.
In einem solchen Fall sei das Nichtbeachten des Rotlichts als vorsätzlich zu werten. Der Fahrer nehme in Kauf, durch das Telefonieren mit seinem Handy so ablenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommen könne. Dafür könne ein erhöhtes Bußgeld und unter Umständen auch ein Fahrverbot verhängt werden.
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News: Zitat:
Zwielichtige Gesellschaften: Bei Anruf Rechnung
Die SMS treffen auf dem Handy unter Namen ein, die an Bekannte denken lassen. Oder das Handy registriert einen nächtlichen Kontaktversuch und zeigt auf dem Display "Anruf in Abwesenheit" an. Die dabei hinterlassenen Nummern erwecken nicht unbedingt Argwohn. Denn angeläutet werden soll eine Standard-Mobilfunk-Nummer (beispielsweise mit 0173 beginnend) und keinesfalls ein teurer Service-Dienst unter 0190 oder 0900.
Dennoch leiten die Tele Hansa GmbH und die Audiovisual Telecom Services GmbH aus den Anrufen unter der angegebenen Nummer Forderungen über Beträge zwischen 49 und rund 66 Euro ab. Wer sich bei den Firmen meldet, den versuchen die Agenten am Telefon zu überreden, seinen Name und seine Adresse zu nennen - etwa weil sie Broschüren zuschicken möchten. Was schließlich eintrifft - das ist eine Rechnung.
Die Aufforderung zur Zahlung erhält auch, wer auf eine Zeitungsanzeige reagiert. Darin werden die Leser aufgerufen, eine unverdächtige Handy-Nummer anzuwählen. Weil sich in der Annonce auch ein kleiner Hinweis auf ein kostenpflichtiges SMS-Angebot versteckt, halten sich die Firmen für berechtigt, den bloßen Anruf mit dem Abschluss eines Vertrages gleichzusetzen.
Egal ob SMS, nächtlicher Anruf oder Anzeige: Verbraucher können die Zahlungsaufforderung getrost vergessen. Wehren muss sich nur der, der einen Mahnbescheid erhält. Aber das ist äußerst unwahrscheinlich. |
Zitat:
Teurer Telefon-Trick: Handy-Abzocke mit 0137-Nummern
Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0190er-Nummern grassiert eine neue Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Abzockversuch funktioniert folgendermaßen: Der Anrufer lässt das Handy kurz klingeln und legt sofort wieder auf. Seine Rufnummer wird aber als „Anruf in Abwesenheit" im Handy gespeichert. Neugierige Handy-Besitzer, die wissen wollen, wer sie angerufen hat, sollten einem spontanen Rückrufreflex aber besser widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich um eine mit der Kennung 0137 - 7 bzw. (+49) 137 - 7. Handy-Nutzer werden beim Rückruf kräftig zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist. Mit folgenden Tipps schützen Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick:
* Bei 0137-7- Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte Televotum-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzockern zweckentfremdet, um ‘nen schnellen Euro zu machen.
* Die 0137-7-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
* Selbst ein superkurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise auch 1,21 Euro. Je länger man die Leitung hält, desto teurer kann´s werden, wenn der Netzbetreiber zum einmaligen Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis verlangt.
* Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, den Netzbetreiber zu informieren und ihn aufzufordern, unseriöse Praktiken schleunigst zu unterbinden.
* Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben. |
Quelle: Vebraucherzentrale NRW
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Zum Thema
Handyreparaturen und Gewährleistungsrechte noch einmal zusammengefasst:
Ist die Kaufsache mangelhaft, muss der Käufer zunächst Nacherfüllung (=Nachbesserung oder Ersatzlieferung) gegenüber dem Verkäufer verlangen. Der Verkäufer soll so eine „zweite Chance“ zu vertragsgemäßen Erfüllung erhalten.
Verkäufer ist hier der Vertragspartner, an den muss man sich wenden. Nicht Siemens etc.
Erst, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, sie vom Verkäufer verweigert wird oder die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist, kann er Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen oder alternativ zum Schadensersatz Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Von daher bleibt Euch nur,
- einen Teil des Kaufpreises wiederzubekommen... Bringt wenig, da man davon kein neues Gerät bekommt
- vom Vertrag zurücktreten... ebenso, Geld zurück, aber kein Gerät. Der subventionierte Teil geht also flöten...
- Schadensersatz dürfte hierbei äußert schwer durchzusetzen sein. Ist auch einhellige Meinung der Verbraucherschutzverbände und Rechtsprechung.
- Oder auf die Kulanz des Händlers bzw Siemens zu hoffen!
Eine Nachbesserung gilt grundsätzlich nach dem zweiten, höchstens aber dritten Versuch als fehlgeschlagen.
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Achtung: Neue Lock SMS unterwegs!
Zitat:
Ahnungslose bestellen ein SMS-Paket im Wert von über 56 Euro
Lisa sucht Anschluss. "Ich wäre glücklich, wenn du dich meldest", schreibt sie zurzeit Handybesitzern per SMS. Wer der Unglücklichen helfen möchte und wirklich antwortet, tappt jedoch schnell in die Kostenfalle. Die vermeintlich Kontakt-Suchende ist nämlich ein Lockangebot eines Hamburger Unternehmens. Wer eine Kurzmitteilung zurücksendet, erhält umgehend eine weitere, scheinbar automatisch erzeugte SMS. Darin wird er in einem Chat begrüßt, jede weitere SMS soll den Kunden 75 Cent kosten. Gleichzeitig bestellt der Nutzer mit dieser Kurzmitteilung ein SMS-Paket von 75 Stück. Der Gesamtbetrag beläuft sich also auf 56,25 Euro.
Wie im Fall des ebenfalls in Hamburg sitzenden Unternehmens D-SMS, von dem wir Anfang dieses Monats berichteten, handelt es sich auch hier um einen weiteren Versuch, ahnungslose Handybesitzer per Lock-SMS zu einer unbedachten Antwort zu verleiten. Nach Informationen von dialerschutz.de steckt hinter den jüngsten Versuchen die Firma HFM, die schon vor Monaten Rechnungen für angebliche Monatsabonnements verschickt hatte. Das Perfide an der neuen Masche: Als Absendenummer erscheint auf dem Handydisplay eine unverfänglich erscheinende 0160-Nummer.
dialerschutz.de rät Handybesitzern zur größten Vorsicht. Wer unerwünschte oder unverlangte SMS-Botschaften erhält, sollte ganz genau prüfen, ob er den vermeintlichen Absender und dessen Nummer wirklich kennt. Vor allem sollten Eltern ihren Kindern einschärfen, beim Gebrauch ihres Handys sehr aufmerksam zu sein. Wer dennoch auf den Trick reinfällt, sollte sich umgehend mit der nächsten Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
Teltarif, 26.04.04 |
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Greetinx, Sascha
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... wird fortgesetzt!