Gericht: Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
Gericht: Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
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Mobilfunkkunden müssen keine ungebetenen Werbeanrufe auf ihrem Handy dulden. Das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe ...
Gericht: Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
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Mobilfunkkunden müssen keine ungebetenen Werbeanrufe auf ihrem Handy dulden. Das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit "weiteren interessanten Informationen" erlaube, entschied das Oberlandesgericht in Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 78/06). Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Telefonwerbung sei als eine unlautere Wettbewerbshandlung zu qualifizieren, wenn sie einen Marktteilnehmer unzumutbar belästige. Eine solche unzumutbare Belästigung sei dann anzunehmen, wenn eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung erfolgt sei, führte das Gericht in seiner Begründung aus.
Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem florierenden Adressenhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor. Im konkreten Fall hatte ein Kunde einen Vertrag unterschrieben, in dem unter Punkt 5 die Klausel versteckt war, er sei auch damit einverstanden, "weitere interessante Informationen" zu erhalten. Der Mobilfunkanbieter gab die Telefonnummer des Kunden an eine andere Firma weiter – vermutlich gegen Bezahlung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Firma rief den Kunden dann wiederholt an, um Werbebotschaften zu verbreiten. Dieser wehrte sich und bekam Recht. Das Argument der Firma, es liege eine Einverständniserklärung vor, erkannte das Gericht nicht an. Die Einwillung sei unwirksam, weil für den Verbraucher angesichts des bestehenden Adressenhandels völlig unüberschaubar sei, wer sich künftig auf eine solche Einverständniserklärung berufen könne. Der Verbraucherschutz wäre nach Ansicht des Gerichtes ausgehöhlt. (dpa) / (jk/c't)
Denn faktisch ist es ja so dass die Call Center im auftrag des Unternehmens arbeiten. Also schädigt man mit solch einem Verhalten nicht das Unternehmen welches anrufen lässt - sondern das Callcenter und den dortigen Mitarbeiter. Das diese sowieso nicht viel verdienen wissen wir ja alle.....
Die Konsequenz ist dass dem Call Center der Auftrag entzgoen wird, weil dieses nicht mehr die geforderte Zahl an Outbunds erreicht - ergo werden Leute entlassen....
Und das Unternehmen zieht von Call Center zu Call Center.
In der Schweiz ist es noch schlimmer. Da kann jeder überall auf einer DVD alle Telefonnummer kaufen. Und es steht alles drauf, Beruf usw. Und die werden auch ganz schön von Leuten der aufdringlichen Sorte benützt. Da braucht also niemand Kunden Vertragsklausel zu unterjubeln.
Meine Mobilnummer ist auf der sogenannten "schwarze Liste", für die ich vermutlich ein paar Dutzend gezahlt habe. Wenn ich je eine Nummer angeben muss, dann im Internet eine erfundene Nummer "333 333 333" und sonst eine Fixnetnummer an einen Callagenten-Killer.
Nebenbei gesagt, benutze eine permanente Rufumleitung, Festnetz > Handy,
das ist dann auch nicht mehr so prickelnt. Denn die kostet auf Dauer richtig Knete. Klar, ist mein Problem. Anderseits wenn ich meine Anlage auf unbekannte Nummer umzwitsche > abweisen, ist das auch ein Problem.
Da hatte ich eigentlich gedacht MINIMALIST in der Schweiz wären die Fermeldegesetze oder ähnlich etwas härter und Kundenfreunlicher.
Härter? Der Markt ist klein und es hat nur 3 Anbieter (Swisscom, Orange, Sunrise). Ich denke der Wettbewerb in D ist härter, weil die Auswahl grösser ist. Swisscom ist die teuerste, haben auch historisch bedingt den besten Antennenwald, vor allem in den Bergen. Orange ist für Städter und Sunrise ein Nischenmärktler mit Prepaid, hat aber auch Antennen.
Gerade weil der Markt so klein ist und Swisscom immer noch Besitzer der letzten Meile ist, verfügt Swisscom über einen nahezu vollständigen Telefonregister. Jährlich kann man durch Vergleich der DVD von den Vorjahren feststellen, wer an Ort blieb und wer umgezogen ist und geheiratet hat, wer einen Dr. Titel bekommen hat und wer was für einen Beruf hat usw. "Schwarze Liste" ist nicht bekannt/populär, weil Schei**com es tunlichst verschweigt, um an Adressen zu kommen.