oh mann.... da bekommt man ja augenkrebs....
2 jahre gewaehrleistung ist nach europaeischem recht PFLICHT. in den ersten 6 monaten dieser gewaehrleistungsdauer muss der VERKAEUFER dem kaeufer nachweisen, dass der defekt erst nach auslieferung aufgetreten ist. nach diesen 6 monaten, bis 24 monaten greift eine beweislastumkehr. sprich der kunde muss ggf. nachweisen, dass der defekt schon vor auslieferung vorhanden war...
die gewaehrleistung geht immer ueber den VERKAEUFER. nicht ueber den hersteller!
eine GARANTIE greift wesentlich weiter und ist eine geschichte des herstellers... sie kann weit ueber die gewaehrleistungsdauer hinaus gehen. sie setzt jedoch nicht die gesetzliche gewaehrleistung ausser kraft....
fazit:
gewaehrleistung ungleich garantie
gewaehrleistung wird gegenueber verkaeufer geltend gemacht.
die verkaeufer erzaehlen gerne, dass man das produkt zum hersteller schicken soll.... das ist FALSCH und gereicht dem kunden fast immer zum nachteil.
ebenso muss der verkaeufer bei wirksamer gewaehrleistung die portokosten tragen...
was heisst gewaehrleistung?
einfach ausgedrueckt: das produkt muss die bei verkauf zugesicherten eigenschaften besitzen.






