Diskutiere Branding: Gravierende Nachteile? im Sony Ericsson Xperia Arc S Forum Forum im Bereich Sony Ericsson Android Forum; Moin
Es gibt genug Benutzer, die froh sind ein Handy zu haben, welches sofort genutzt werden kann, für die die Einrichtung des Netzzuganges, MMS etc.
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Es gibt genug Benutzer, die froh sind ein Handy zu haben, welches sofort genutzt werden kann, für die die Einrichtung des Netzzuganges, MMS etc.
Aktuelle Smartphones ziehen die dazu nötigen Infos direkt von der SIM Karte, das automatisch...aso ´nen Branding braucht es dazu nicht.
Einzigen, möglichen, Vortreil eines Branding würde ich bei vorinstallierten Apps sehen. Das kommt dann aber auch stark auf die Inhalte an, welche vom Provider da abgelegt sind...
SGS2 = Orange AT, Nexus S = Bob AT, Tab 10.1 3G = Orange AT
Firmware
SGS2 = AOKP+Fluxi-Kernel, Nexus S = AOKP + DER KERNEL, Tab 10.1 3G =AOKP 4.0.4
PC Betriebssystem
Sabayon8 x64 Xfce, Gentoo 12.1 x64 Xfce, Xubuntu 12.04 x64, Windows 7 Home Premium x64, OS X 10.7.3
AW: Branding: Gravierende Nachteile?
Zitat von freddie76
Einzigen, möglichen, Vortreil eines Branding würde ich bei vorinstallierten Apps sehen. Das kommt dann aber auch stark auf die Inhalte an, welche vom Provider da abgelegt sind...
Aber ob viele dieser Anwendungen auch wirklich Nutzen haben?
Bei meinem Gerät war nur 1 Provider-App Sinnvoll, und das war ein App zur Kostenkontrolle, welche im Market was kostet.
Alles andere ist ja nur nach Vorliebe des Providers, zbsp. deren eigen Markets, Launcher und Favoriten.
Anschauen: JA - Benutzen: NEIN
In dem Fall ist es natürlich von Vorteil wenn man Ahnung vom Flashen hat.
Aktuelle Smartphones ziehen die dazu nötigen Infos direkt von der SIM Karte, das automatisch...
Kann ich so nicht bestätigen. Bei einigen Sim Karten wird es nicht übertragen oder diese haben die entsprechenden Infos nicht mit drauf. Und wenn Du die immer wieder auftauchenden Fragen dazu siehst, dann ist das kein Problem der Smarphones, sondern eher der Provider bzw. Anbieter.
SGS2 = Orange AT, Nexus S = Bob AT, Tab 10.1 3G = Orange AT
Firmware
SGS2 = AOKP+Fluxi-Kernel, Nexus S = AOKP + DER KERNEL, Tab 10.1 3G =AOKP 4.0.4
PC Betriebssystem
Sabayon8 x64 Xfce, Gentoo 12.1 x64 Xfce, Xubuntu 12.04 x64, Windows 7 Home Premium x64, OS X 10.7.3
AW: Branding: Gravierende Nachteile?
Zitat von Robbie
.......Bei einigen Sim Karten wird es nicht übertragen oder diese haben die entsprechenden Infos nicht mit drauf...... ........dann ist das kein Problem der Smarphones, sondern eher der Provider bzw. Anbieter.
Die Infos diesbezüglich sind normal auch nicht zur gänze auf der SIM sondern unter anderem auch in den CSC-Dateien enthalten - zumindest bei Android!
Bsp.:
Grundsätzlich möchte ich @Com4 erstmal recht geben, es gibt sicher eine Kundenschicht, die für eine "gewisse Vorkonfiguration" einen Mehpreis zu zahlen bereit ist. Ist die Entrichtung eines Mehrpreises aber ein Vorteil und beantwortet sie die grundsätzliche Frage wie die von Kkongo bzw. die des TS?
Nenne mir mal Vorteile von Branding (für den Benutzer).
Auch muss bei der Antwort unterschieden werden, zwischen Vertrags-/ und Prepaidgerät. Bei einem Vertragsgerät ist der Gesamtpreis über die Laufzeit deutlich höher als bei einem frei erworbenen Handy. Wenn der bestehende Preisnachteil dann noch mit Einschränkungen im Bedienungsumfang unter Abweichung von den Herstellervorgaben und der Bedienungsanleitung einhergeht, so kann ich daraus keinen wirklichen Vorteil erkennen. Somit ist eine solche Aussage
Es genügt doch, wenn der Anbieter draufschreibt, "nur im Netz von Telekom/Vodafone/O2... verwendbar". Wer das nicht will, kann dann ja direkt beim Hersteller kaufen, wenn er sich das leisten kann
für mich nur dreist und unüberlegt. Weil vielfach kann der betroffene Kunde nicht erkennen, was diese nichtssagende Verklausulierung für Auswirkungen über die Vetragslaufzeit hat.
Bei Prepaidgeräten weicht vielfach die Menüführung von den in der Bedienungsanleitung beschrieben Funktionen ab. Zum Teil weisen Menüeinträge oder Tastenbelegungen unveränderbar auf Mehrwertdienste der Betreiber, die durch diese Funtkionsveränderung einhergehenden Mehrkosten, gehen zu Lasten des Nutzers und sind somit auch nicht unbedingt ein gravierender Vorteil.
Und ja es gibt mittlerweile Grundsatzurteile, siehe Verlinkung in Post # 36, in denen eine Vertragsauflösung mit Erstattung erwirkt wurde, weil den betroffenen Kunden beider Vertragsmodelle, die Nachteile nicht schriftlich gegen Empfangsbekenntnis eröffnet wurden. Ein paar lapidare AGB´s im Kleingedruckten, waren für die Entscheidung nicht ausreichend.
Darüber hinaus finde ich das letzte Zitat aus diesem Thread auch etwas zweifelhaft...,
Zitat von Telekom Team
Es gibt keine Provider-Werbung. Vorinstallierte Apps bringen zwar Mehrwert bzw. Mehrnutzen, müssen aber nicht verwendet werden...!
Ihr Telekom Team
zeigt es doch deutlich in wieweit der Zitierende in der Thematik motiviert und involviert ist.
Passend zu meiner Darstellung fand ich beim Nachbarn folgendes:
Zitat von Sebbs
Ich habe übrigens etwas Interessantes dazu gefunden.
Es gibt ein Gerichtsurteil nachdem ein Branding einen Sachmangel darstellt wenn der Anbieter nicht vorher darauf hingewiesen hat.
Zitat aus Wikipedia:"Das Amtsgericht Potsdam urteilte im März 2005, dass das Branding von Handys ein Sachmangel sei und dem Kunden ein ungebrandetes Handy zustehe, soweit der Anbieter das Branding in der Werbung/Verkaufsgespräch verschweigt.[1][2]" Zitat Ende
Und in diesem Fall hier wurde es ( und wird auf den Webseiten immernoch ) verschwiegen.
Wobei eine Definition für Sachmängel hier zu finden ist "Klick mich...!" und zwei sehr schön passende Urteile in diesem Zusammenhang hier "Klick mich...!".
Anspruch auf Kaufpreiserstattung
Wenn auch andere Gerichte so urteilen wie das Amtsgericht Potsdam, können alle Besitzer von Branding-Handys bis zwei Jahre nach dem Kauf entweder ein voll funktionsfähriges Handy verlangen oder ihr Geld zurückfordern, wenn eine beim Originalhandy frei programmierbare Taste fest mit einer anderen Funktion belegt ist. Nur wenn die Veränderung der Programmierung in der Werbung und den Produktinformationen ausdrücklich klargestellt wird, müssen Käufer sich mit ihrem Branding-Handy arrangieren. Wenig Aussicht auf Erfolg haben auch Käufer von gebrandeten Handys mit gegenüber dem Original veränderter Typbezeichnung.
Vielleicht schauen die Kollegen "Telekomiker" hier ja nochmal rein.
Sollte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, es ging ja um gravierende Nachteile eines Brandings.
iPhone 4S, Sony CMD-J5, SE K750i, C902, C905, Satio
Netzbetreiber
T-Mobile
Firmware
aktuell
PC Betriebssystem
Win 2000,XP prof.(SP2+3),7 prof.
AW: Branding: Gravierende Nachteile?
Um mal wieder zur Kernfrage von @Matze33 zukommen, so hat @Telekom Team im Post #13 völlig recht mit dem Verweis auf ein NetLock des Handys, was dazu führt, dass das Handy nicht im O2-Netz betrieben werden kann. Das sollte der TE bedenken und nochmal hinterfragen.
Auch stellt sich hier nicht die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt, oder nicht, da der TE es nicht vorhat das Arc S mit irgendeinem Dienstanbieter desselben Netzbetreibers zu betreiben.
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