Originally posted by Thomas Rühl@9.08.2005, 21:38
Die connect berichtete von einem Fall, in dem jemandem von (ich glaube) Vodafone ein Teil des Kaufbetrags des subventionierten Handys zurückerstattet wurde, da durch das Branding einige Funktionen des Handys unzugänglich gemacht wurden.
Hallo,
und seit dem haben die "verschandelten" Geräte andere Bezeichnungen!
z.B. S65v, CV65, ...
In dem Spruch gab es auch eine Aussage, die sinngemäß so lautete:
Wenn das Gerät den Namen S65 hat, darf der Käufer auch die Funktionen eines S65 erwarten. Werden die Funktionen verändert, so muß das Gerät auch einen anderen Namen tragen.
Siehe z.B. auch K750i (offen) und D750i (t-mobile)...
Fazit:
Wenn Ihr ein S65v de-brandet ist das im Sinne der Subventionierung nicht legal. Der Netzbetreiber hat somit einen Wettbewerbsnachteil, den er sich irgendwie zurück holen könnte. Aber wie John schon geschrieben hat, gibt es dazu noch keine Urteile.
Weiteres könnte uns vlt. Kati erläutern...
Greetinx, Sascha