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Aus der WAZ DU-Rheinhausen
Quelle WAZ Rheinhausen
Beulen-Erlass soll Statistik schönen
POLIZEI / Fahrerflucht nach Stoßstangen-Kontakt ohne Kratzer.
Eine Dienstanweisung für den Wachdienst.
Autofahrer aufgepasst. Wer einen Parkunfall verursacht und zur nächsten Polizeiwache fährt, um dies zu melden, wird doppelt angezeigt: Wegen des Verkehrsunfalls und wegen Fahrerflucht. Aus einer internen Dienstanweisung der Polizei an alle Sachbearbeiter des Verkehrskommissariates der Polizei Duisburg geht hervor: Die Meldung der Parkbeule soll von den Beamten vor Ort als Selbstanzeige bewertet werden. Fahrerflucht ist eine Straftat und kann mit Entzug des Führerscheines bestraft werden. Das Schreiben liegt der Redaktion vor.
Die Dienstanweisung legt außerdem fest, dass auch dann eine Anzeige von der Polizei wegen Unfallflucht gefertigt werden muss, wenn der Unfall ohne Fremdschaden abgelaufen ist. Im Klartext: Wenn der Autofahrer nach einer Stoßstangenberührung ohne Kratzer oder Beule zur Polizei fährt, um den Unfall sicherheitshalber zu melden, wird er von der Polizei wegen Fahrerflucht angezeigt.
Verblüffend: Als Begründung für die Dienstanweisung an den Wachdienst schreibt der unterzeichnende Polizeioberkommissar Krüger: "Sinn und Zweck ist es auch hier, wie bei der Polizei, der Statistik dienlich zu sein. Auch dort wird der Nachersatz nach den Vorgangszahlen bestimmt."
Die Anzeigen sollen also geschrieben werden, damit die Polizei in ihrer Statistik mehr aufgeklärte Straftaten vorweisen kann. Die Quote der Straftaten bildet nämlich die Bemessungsgrundlage für den "Nachersatz" - also für die anzufordernde Personalstärke. Das Schreiben weist darauf hin, dass die ganze Angelegenheit mit den Oberamtsanwälten Koch und Mantwill der Staatsanwaltschaft Duisburg abgesprochen ist.
Auf Nachfrage hat die Polizei Duisburg gestern dargelegt, dass sich der Sachverhalt auf einen Einzalfall beziehe. Grundsätzlich seien Autofahrer nach einem Unfall verpflichtet, vor Ort zu warten, bis entweder der Unfallgegner oder die Polizei kommt. Keinesfalls dürfe der beteiligte Unfall-Pkw weggefahren werden. Auch nicht zur nächsten Polizeiwache.
Quelle WAZ Rheinhausen