J
John Shaw
USP-Guru
Threadstarter
Hallo,
dieser Beitrag soll die Unterschiede zwischen garantie und Gewährleistung erklären, weil beide Begriffe oft in einen Topf geworfen werden.
Abgrenzung Garantie vs. Gewährleistung
Garantie ist NICHT das gleiche wie Gewährleistung. Gewährleistung ist bei neuen Artikeln gesetzlich vorgeschrieben und bezeichnet die Mangelfreiheit eines Artikels bei Gefahrenübergang vom Händler zum Kunden. Es werden nur solche Mängel erfaßt, die zu diesem Zeitpunkt schon bestanden haben. Geht ein Handy kaputt, kann das zwei Gründe haben:
1. Der defekt ist eine Folge eines Mangels, der bereits beim Gefahrenübergang bestand. Dies ist ein Fall für die Gewährleistung.
2. Der Defekt ist auf keinen Mangel beim Gefahrenübergang zurück zu führen. Dies ist kein Fall für die Gewährleistung.
Tritt ein Defekt nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf, ist der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, daß der Mangel bei Lieferung nciht bestand. Gelingt ihm das nicht (so ist es meistens), hat er die Pflicht und das Recht zur Nachbesserung im angemessenen Zeitrahmen. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde auf Wandlung (Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises bestehen.
Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Nun muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits bei Auslieferung bestand und das ist oft schwierig, weshalb viele Kunden denken, daß nach sechs Monaten die Gewährleistung "quasi vorbei ist". Die gesetzliche Gewährleistung endet nach 24 Monaten bei Verträgen zwischen Händlern und Privatpersonen.
Garantie ist freiwillig
Die Garantie ist eine freiwillige, immer über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende, Serviceleistung des Herstellers (deswegen auch der Name "Herstellergarantie") die beliebig ausgestaltet werden kann und für die der Garantiegeber alle Bedingungen festlegen darf. Das bedeutet der Hersteller legt fest welche Defekte, die erst NACH Gefahrübergang auftraten von ihm kostenlos oder zu günstigeren Bedingungen behoben werden und welche nicht. Die Garantie kann Teile des Geräts ausschließen (z.B. Akku) oder auch an Bedingungen geknüpft sein (z.B. beim KFZ die regelmäßige Inspektion).
Abwicklung
Der erste Ansprechpartner ist grundsätzlich der Händler. Mit ihm hat man einen Kaufvertrag geschlossen. Der Händler kann sich vor seiner Pflicht auch nicht drücken. Oftmals ist es aber für den Kunden günstiger, sich an den Hersteller zu wenden, weil es für ihn schneller und einfacher geht. Im Falle von Siemens ist bei Defekten die Siemens Hotline der beste Weg. Ausnahme ist nur ein Gerät, was direkt bei erhalt defekt ist. Hier würde ich sofort beim Händler auf Neulieferung bestehen.
Verlängert sich der Anspruch nach einem Tausch?
Wenn das Gerät vom Herstller oder Händler getauscht wird, beginnt die Garantie/Gewährleistungfrist nicht von Neuem. Jedoch wird der Zeitraum um die Zeit verlängert, die das Gerät nicht im Besitz des Kunden war. Ist das Telefon zwei Monate zur Reparatur, laufen die Fristen zwei Monate länger - daher Einlieferung- und Reparaturbelege aufheben!
Haben Verschleißteile eine kürzere Gewährleistung?
Nein, Verschleißteile unterliegen NICHT einer kürzeren Gewährleistung. Aber dass man z.B. bei Akkus die nachlassende Leistung nicht einfordern kann liegt in der Natur der Sache. Akkus sind nämlich nicht vor Übergabe Defekt, sondern werden erst nach Übergabe leistungsärmer. Daher kein Fall der Gewährleistung, sondern nur der freiwilligen Garantie und die kann der Hersteller wie bereits erwähnt beliebig gestalten.
Siemens schließt die folgende Teile von der 24 monatigen Gewährleistung aus:
- Akkus
- Tastaturen von Modellen mit "Wechelcovern/Tastaturen", wie z.B. C55
Wann hat man keine Ansprüche?
Grundsätzlich führt vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung zum Anspruchsverlust. Dazu zählen z.B.
- Wasserschaden
- Sturzschaden
- Öffnen des Gehäuses
- nachweislich benutzes Fremdzubehör
- einspielen von nicht offiziellen (lizensierten) Firmware-Updates
Austausch, oder Reparatur?
Seit einiger Zeit werden z.B. die S55 nicht mehr getauscht, sondern repariert.
Diese "personalisierte Reparatur" hat als Vorteil, daß man sein eigenes Gerät funktionstüchtig wieder bekommt. Das heißt, die eigenen Einstellungen, Bilder, Klingeltöne und T9 Dateien bleiben erhalten. Als Nachteil ist sicherlich die längere Wartezeit von ca. 7 Tagen zu sehen. Gundsätzlich hat der Hersteller das Recht hierzu und man hat keinen Anpruch auf ein Leih- oder Austauschgerät.
Gruß
John
[Artikel von Sascha Meuter, überarbeitet durch John Shaw am 01.11.04]
dieser Beitrag soll die Unterschiede zwischen garantie und Gewährleistung erklären, weil beide Begriffe oft in einen Topf geworfen werden.
Abgrenzung Garantie vs. Gewährleistung
Garantie ist NICHT das gleiche wie Gewährleistung. Gewährleistung ist bei neuen Artikeln gesetzlich vorgeschrieben und bezeichnet die Mangelfreiheit eines Artikels bei Gefahrenübergang vom Händler zum Kunden. Es werden nur solche Mängel erfaßt, die zu diesem Zeitpunkt schon bestanden haben. Geht ein Handy kaputt, kann das zwei Gründe haben:
1. Der defekt ist eine Folge eines Mangels, der bereits beim Gefahrenübergang bestand. Dies ist ein Fall für die Gewährleistung.
2. Der Defekt ist auf keinen Mangel beim Gefahrenübergang zurück zu führen. Dies ist kein Fall für die Gewährleistung.
Tritt ein Defekt nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf, ist der Händler in den ersten sechs Monaten in der Beweispflicht, daß der Mangel bei Lieferung nciht bestand. Gelingt ihm das nicht (so ist es meistens), hat er die Pflicht und das Recht zur Nachbesserung im angemessenen Zeitrahmen. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde auf Wandlung (Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises bestehen.
Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Nun muß der Kunde nachweisen, daß der Mangel bereits bei Auslieferung bestand und das ist oft schwierig, weshalb viele Kunden denken, daß nach sechs Monaten die Gewährleistung "quasi vorbei ist". Die gesetzliche Gewährleistung endet nach 24 Monaten bei Verträgen zwischen Händlern und Privatpersonen.
Garantie ist freiwillig
Die Garantie ist eine freiwillige, immer über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende, Serviceleistung des Herstellers (deswegen auch der Name "Herstellergarantie") die beliebig ausgestaltet werden kann und für die der Garantiegeber alle Bedingungen festlegen darf. Das bedeutet der Hersteller legt fest welche Defekte, die erst NACH Gefahrübergang auftraten von ihm kostenlos oder zu günstigeren Bedingungen behoben werden und welche nicht. Die Garantie kann Teile des Geräts ausschließen (z.B. Akku) oder auch an Bedingungen geknüpft sein (z.B. beim KFZ die regelmäßige Inspektion).
Abwicklung
Der erste Ansprechpartner ist grundsätzlich der Händler. Mit ihm hat man einen Kaufvertrag geschlossen. Der Händler kann sich vor seiner Pflicht auch nicht drücken. Oftmals ist es aber für den Kunden günstiger, sich an den Hersteller zu wenden, weil es für ihn schneller und einfacher geht. Im Falle von Siemens ist bei Defekten die Siemens Hotline der beste Weg. Ausnahme ist nur ein Gerät, was direkt bei erhalt defekt ist. Hier würde ich sofort beim Händler auf Neulieferung bestehen.
Verlängert sich der Anspruch nach einem Tausch?
Wenn das Gerät vom Herstller oder Händler getauscht wird, beginnt die Garantie/Gewährleistungfrist nicht von Neuem. Jedoch wird der Zeitraum um die Zeit verlängert, die das Gerät nicht im Besitz des Kunden war. Ist das Telefon zwei Monate zur Reparatur, laufen die Fristen zwei Monate länger - daher Einlieferung- und Reparaturbelege aufheben!
Haben Verschleißteile eine kürzere Gewährleistung?
Nein, Verschleißteile unterliegen NICHT einer kürzeren Gewährleistung. Aber dass man z.B. bei Akkus die nachlassende Leistung nicht einfordern kann liegt in der Natur der Sache. Akkus sind nämlich nicht vor Übergabe Defekt, sondern werden erst nach Übergabe leistungsärmer. Daher kein Fall der Gewährleistung, sondern nur der freiwilligen Garantie und die kann der Hersteller wie bereits erwähnt beliebig gestalten.
Siemens schließt die folgende Teile von der 24 monatigen Gewährleistung aus:
- Akkus
- Tastaturen von Modellen mit "Wechelcovern/Tastaturen", wie z.B. C55
Wann hat man keine Ansprüche?
Grundsätzlich führt vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung zum Anspruchsverlust. Dazu zählen z.B.
- Wasserschaden
- Sturzschaden
- Öffnen des Gehäuses
- nachweislich benutzes Fremdzubehör
- einspielen von nicht offiziellen (lizensierten) Firmware-Updates
Austausch, oder Reparatur?
Seit einiger Zeit werden z.B. die S55 nicht mehr getauscht, sondern repariert.
Diese "personalisierte Reparatur" hat als Vorteil, daß man sein eigenes Gerät funktionstüchtig wieder bekommt. Das heißt, die eigenen Einstellungen, Bilder, Klingeltöne und T9 Dateien bleiben erhalten. Als Nachteil ist sicherlich die längere Wartezeit von ca. 7 Tagen zu sehen. Gundsätzlich hat der Hersteller das Recht hierzu und man hat keinen Anpruch auf ein Leih- oder Austauschgerät.
Gruß
John
[Artikel von Sascha Meuter, überarbeitet durch John Shaw am 01.11.04]