Garantieanspruch ohne Quittung!?

Diskutiere Garantieanspruch ohne Quittung!? im BenQ-Siemens Forum Forum im Bereich Sonstige Forum; Hi Leute! Hab für meine Frau vor einiger Zeit mal nen M65 bei Ebay ersteigert. War natürlich gebraucht, aber voll funktionstüchtig. Nun...
  • Garantieanspruch ohne Quittung!? Beitrag #1
S

Seppel74

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Hi Leute!

Hab für meine Frau vor einiger Zeit mal nen M65 bei Ebay ersteigert.
War natürlich gebraucht, aber voll funktionstüchtig.
Nun funktioniert die Displaybeleuchtung nicht mehr, hab mal das Display mit dem von meinem getauscht, leider ohne Erfolg.
Die Beleuchtung ist übrigens im Display.

Laut Aufkleber ist das Herstelldatum September 2004 (S9).

Kann ich das ohne die Quittung nach Siemens schicken!?
Ist ja keine zwei Jahre alt das gute Gerät.

Könnte das klappen!?

Gruss
Sepp
 
  • Garantieanspruch ohne Quittung!? Beitrag #2
S

Seppel74

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Es weiss ja keiner, dass ich das Gerät offen gehabt habe.
Spuren habe ich sicherlich keine hinterlassen.

Gruss
Sepp
 
  • Garantieanspruch ohne Quittung!? Beitrag #3
bezibaerchen

bezibaerchen

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Sorry, aber ich muss das jetzt mal sagen:

Wegen solchem Gebahren hat Siemens den Austauschservice runtergeschraubt bis eingestellt.

Selbst aufgemacht --> Garantie/Gewaehrleistung futsch, das ist dann nun mal Dein eigenes Pech.

Und Siemens wird Dir das nachweisen koennen. Ich bitte darum, solche "Betrugsversuche" nicht weiter zu besprechen. :shakehead:
 
  • Garantieanspruch ohne Quittung!? Beitrag #4
M

MK

Gast
Da Du ja handwerklich geschickt bist, tauscht das Display doch selber aus. Displays gibz es zB hier ... bzw. spiel die Firmware neu ein und/oder check die Display-Einstellungen im Gerät.

Sonst siehe Benny
 
  • Garantieanspruch ohne Quittung!? Beitrag #5
I

Irgendwer

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Originally posted by Seppel74@25.01.2006, 21:27
Laut Aufkleber ist das Herstelldatum September 2004 (S9).

Kann ich das ohne die Quittung nach Siemens schicken!?
Natürlich. Kostenpflichtige Reparatur nennt man sowas!

Ansonsten ist dem Beitrag von Benjamin Zeller nichts hinzuzufügen!

Ansonsten hast du einen Gewährleistungsanspruch gegenüber deinem Verkäufer, egal ob Ebay oder nicht, egal ob privat oder nicht, egal ob geklaut oder legale Ware.
(na gut, bei geklaut kommen noch weiter Probleme in Betracht).
 
Thema:

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