Tinkerbell
Profi Mitglied
Threadstarter
aus aktuellem Anlaß (ich werde von denen zur Zeit nahezu täglich belästigt):
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0190er-Nummern grassiert eine
weitere Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu
ziehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich um eine mit der Kennung 0137 - 7 bzw. (+49) 137- 7. Handy-Nutzer werden beim Rückruf kräftig zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist.
* Bei 0137-7- Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte
Televotum-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele
oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von
Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von
Abzockern zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen.
* Die 0137-7-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0
die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer
lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
* Selbst ein superkurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach
Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise auch 1,21 Euro. Je länger man
die Leitung hält, desto teurer kann´s werden, wenn der Netzbetreiber
zum einmaligen Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis verlangt.
* Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden,
sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, den
Netzbetreiber zu informieren und ihn aufzufordern, unseriöse Praktiken
schleunigst zu unterbinden.
* Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der
Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen
den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten
Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das
Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie
detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind.
Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige
Summe nicht einzutreiben.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW