So mancher sagt den Terror habe es früher nicht gegeben, aber das liegt im Auge des Betrachters. Neu ist nun allerdings, dass er auch Bereiche betrifft über die man hier immer wieder einmal liest, so wie aktuell die Prepaid Telefonkarten die bisher jeder einfach so kaufen konnte. Was sich im Rahmen eines Anti-Terror Gesetzpakets aus Brüssel ab dem 01. Juli 2017 für Prepaid SIM-Karten ändert erklären wir in diesem kurzen Ratgeber.
Durch das neue Anti-Terror-Paket dürfen somit ab dem 01.07.2017 Prepaid Karten ebenfalls nur noch gegen Identitätsprüfung herausgegeben werden. Dies wird auch im Telekomunikations-Gesetz, kurz TKG, im Paragraph § 111 ausführlich festgehalten. Da laut Vexcash von den 2016 gezählten SIM-Karten ca. 60.000.000 Prepaid Karten waren, was ungefähr die Hälfte aller Karten darstellt, will man durch diesen neuen Paragraphen das Ganze im Rahmen der Terror-Bekämpfung sicherer gestalten. Aber was bedeutet das für uns alle als potenzielle Endnutzer einer solchen Prepaid-SIM?
Kauft man sich nun eine neue Prepaid-SIM muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden mit dem der Käufer korrekt identifiziert werden kann. Dies kann ein gültiger deutscher Personalausweis sein, oder auch der Ausweis eines anderen Landes sofern er die Regelungen erfüllt, aber auch ein Ankunftsnachweis oder Aufenthaltstitel der nach Regelungen von Aufenthaltsrecht oder Asylrecht sicher stellt wer der Käufer ist und eben auch wo er sich aufhält. Sicherheitsbehörden sollen auch prüfen können ob der Käufer dann auch der tatsächliche Nutzer ist.
So mancher kaufte sich ja eine Prepaid Karte um so einer Datenspeicherung an sich zu umgehen, da so etwas ja auch ohne jeglichen Grund gerne unerwünscht ist. Dies ist nun nicht mehr möglich, denn folgende Daten werden mit Sicherheit beim Kauf gespeichert:
Dies bedeutet vor allem für viele kleine Anbieter und große Discounter einen zuvor nicht geplanten Aufwand an Zeit und Personal, so dass hier durchaus Erhöhungen der Tarife denkbar sind. Es ist auch leider durchaus möglich, dass so mancher Anbieter den Dienst einstellt. Aldi-Talk in Belgien wäre so ein Kandidat, aber Deutschland ist (aktuell) nicht betroffen.
Ob und wann das Ganze dann auch wie geplant greift bleibt abzuwarten. Es sind ja schon Millionen von Karten im Umlauf und so könnte es durchaus quasi einen Schwarzmarkt mit bereits im Umlauf befindlichen Karten geben, oder einfach Hamsterkäufe bevor das Gesetz greift. Außerdem greift das Gesetz ja nicht überall und man kann auch rund um die Nähe von Deutschland in anderen Ländern SIM-Karten weiter ohne Identitätsprüfung kaufen.
Meinung des Autors: Was haltet Ihr von der neuen Regelung für den Kauf von Prepaid SIM-Karten zum 01.07.2017? Macht der veränderte § 111 TKG Sinn, oder ist das Ganze eher ein Tropfen auf dem heißen Stein der ohne Wirkung verpufft?
Durch das neue Anti-Terror-Paket dürfen somit ab dem 01.07.2017 Prepaid Karten ebenfalls nur noch gegen Identitätsprüfung herausgegeben werden. Dies wird auch im Telekomunikations-Gesetz, kurz TKG, im Paragraph § 111 ausführlich festgehalten. Da laut Vexcash von den 2016 gezählten SIM-Karten ca. 60.000.000 Prepaid Karten waren, was ungefähr die Hälfte aller Karten darstellt, will man durch diesen neuen Paragraphen das Ganze im Rahmen der Terror-Bekämpfung sicherer gestalten. Aber was bedeutet das für uns alle als potenzielle Endnutzer einer solchen Prepaid-SIM?
Kauft man sich nun eine neue Prepaid-SIM muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden mit dem der Käufer korrekt identifiziert werden kann. Dies kann ein gültiger deutscher Personalausweis sein, oder auch der Ausweis eines anderen Landes sofern er die Regelungen erfüllt, aber auch ein Ankunftsnachweis oder Aufenthaltstitel der nach Regelungen von Aufenthaltsrecht oder Asylrecht sicher stellt wer der Käufer ist und eben auch wo er sich aufhält. Sicherheitsbehörden sollen auch prüfen können ob der Käufer dann auch der tatsächliche Nutzer ist.
So mancher kaufte sich ja eine Prepaid Karte um so einer Datenspeicherung an sich zu umgehen, da so etwas ja auch ohne jeglichen Grund gerne unerwünscht ist. Dies ist nun nicht mehr möglich, denn folgende Daten werden mit Sicherheit beim Kauf gespeichert:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdaten
- Art des Ausweises
- Nummer des Ausweises
- Aussteller des Ausweises
Dies bedeutet vor allem für viele kleine Anbieter und große Discounter einen zuvor nicht geplanten Aufwand an Zeit und Personal, so dass hier durchaus Erhöhungen der Tarife denkbar sind. Es ist auch leider durchaus möglich, dass so mancher Anbieter den Dienst einstellt. Aldi-Talk in Belgien wäre so ein Kandidat, aber Deutschland ist (aktuell) nicht betroffen.
Ob und wann das Ganze dann auch wie geplant greift bleibt abzuwarten. Es sind ja schon Millionen von Karten im Umlauf und so könnte es durchaus quasi einen Schwarzmarkt mit bereits im Umlauf befindlichen Karten geben, oder einfach Hamsterkäufe bevor das Gesetz greift. Außerdem greift das Gesetz ja nicht überall und man kann auch rund um die Nähe von Deutschland in anderen Ländern SIM-Karten weiter ohne Identitätsprüfung kaufen.
Meinung des Autors: Was haltet Ihr von der neuen Regelung für den Kauf von Prepaid SIM-Karten zum 01.07.2017? Macht der veränderte § 111 TKG Sinn, oder ist das Ganze eher ein Tropfen auf dem heißen Stein der ohne Wirkung verpufft?