zur Rechtsprechung über Handy's

Diskutiere zur Rechtsprechung über Handy's im Netzbetreiber- und Provider Forum Forum im Bereich Herstellerübergreifend; Es gibt in den FAQ's ja viele Info's zu rechtlichem Handykram, leider kann man dort nicht antworten. Der Übersichtlichkeut wegen auch besser so...
  • zur Rechtsprechung über Handy's Beitrag #1
S

sulley

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Es gibt in den FAQ's ja viele Info's zu rechtlichem Handykram, leider kann man dort nicht antworten. Der Übersichtlichkeut wegen auch besser so. klick hier

Nu habe ich doch ne Frage dazu:
Gibts schon irgend ein Urteil wegen der Geräte Brandings?
Erlischt die Garantie wirklich nur wegen ner anderen SW, als vom Anbieter gewünscht, oder gibt es dafür vielleicht gar keine rechtlichen Grundlagen? :confused:
Das EG ist ja vom Kunden erworben, auch wenn die Provider den Preis "subventionieren". Es wird ja auch nicht darauf hingewiesen das ein Branding drauf ist und nicht entfernt werden darf :confused:
Beim T630 ist das Branding durch nen simplen Reset(übers Menue) entfernt. Ist das damit erlaubt oder verboten? Und nur weil es bei anderen Geräten etwas schwerer ist, gilt anderes Recht?
Müßte nicht auch vor den teilweise unbeabsichtigten GPRS Kosten gewarnt werden, die bei teilweise mehrfachen "T-Zones-Tasten" schnell entstehen :confused:





Nun noch nen Tip hierzu:
Handy geklaut?
Verhaltenstipps:
Sofort die Karte beim Netzbetreiber sperren lassen. Dazu braucht man folgende Daten: Handyrufnummer, SIM-Kartennummer, Kundennummer oder Kundenkennwort.
T-D1 (01803-302202), D2 Vodafon (0800-1721212), E-Plus (0177-1000), o2 (0179-55222)
Jedes Mobiltelefon kann durch seine Imei-Nummer identifiziert werden. (*#06# im handy eingeben, dann seht ihr die Imei Nummer)
Ersatz-Karte um wieder telefonieren zu können. Diese kann beim Provider bestellt werden.

Um die nötigen Handy-Daten bei einer Verlustmeldung möglichst immer griffbereit zu haben, sollte man einen Zettel mit den oben geannten Daten griffbereit haben.

IMEI:
Wird bei ner Kartensperre nicht benötigt. Über die IMEI kann allerdings (nur)der Gerätehersteller das Gerät sperren. Wird aber glaube nicht angeboten. Die Nummer steht auch auf dem Karton. Das geklaute ist ja weg, wie also die IMEI noch auslesen, wenn nicht vorher gemacht?

Sperre kostet Geld und ist nicht nötig. Bestellt gleich eine aktive Ersatkarte, damit wird die alte Karte auch sofort gelöscht (gesperrt) und die Sperrkosten entfallen.

Die Daten immer gesammelt dabei zu haben ist nicht ohne Risiko, denn mit all diesen Angaben gesammelt läßt sich sogar ein Kundenkennwort außer Kraft setzen und ein Dieb hätte nicht nur euer Gerät sondern könnte es sogar nutzen. Denn selbst der PUK ist vom Provider zu erfahren um euren PIN zu übergehen. Ich geh einfach davon aus, das ein "Bösewicht" bestens über solche Sachen informiert ist und das auch weiß.
Benutzt am besten ein Kundenkennwort. Dieses ist leicht zu merken, reicht für alle Änderungen beim Anbieter völlig aus und ist nicht gleich als solches zu identifizieren. Es sei denn ihr schreibts dazu :lol:
 
  • zur Rechtsprechung über Handy's Beitrag #2
S

Siesam

USP ExMod / mobil-talk.de
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Beiträge
5.241
Modell(e)
HTC Touch Diamond
Netzbetreiber
BASE
Firmware
1.93.407.1
PC Betriebssystem
XP
Hallo !!

Solche Sachen bitte nicht als Posting, sondern als PM an einen Moderator, oder an den Verfasser der FAQ schicken...
Danke!

Greetinx, Sascha
 
  • zur Rechtsprechung über Handy's Beitrag #3
S

sulley

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Threadstarter
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52
:confused: Gerade das Thema Branding sollte doch aber ne Frage sein und falls ein Moderator davon was in die FAQ schreiben will, ist es mir nur Recht. :confused:
 
Thema:

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